der InterAlpen Holding GmbH
Stand: 11. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Projekt-, Management-, Geschäftsführungs-, Geschäftsentwicklungs-, Transaktions-, Vermittlungs- und sonstige Unternehmensdienstleistungen der
InterAlpen Holding GmbH
Bahnhofstr. 27
83684 Tegernsee
Deutschland
E-Mail: info@interalpenholding.com
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
InterAlpen Holding GmbH ist daneben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung insbesondere bei der Gründung, dem Erwerb, der Veräußerung, dem Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie von Beteiligungen an Unternehmen tätig. Solche Eigengeschäfte sind nicht Gegenstand eines Kundenmandats und unterfallen diesen AGB nur, soweit im Einzelfall ausdrücklich ein Vertragsverhältnis über eine von InterAlpen Holding GmbH zu erbringende Dienstleistung begründet wird.
2. Leistungsgegenstand
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Angebot, Mandat oder Projektvertrag. InterAlpen Holding GmbH kann Leistungen gegenüber Tochterunternehmen, Beteiligungsunternehmen, Gruppengesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Dritten erbringen, jeweils entgeltlich oder unentgeltlich, soweit die Tätigkeit gesetzlich zulässig und nicht ohne die erforderliche Erlaubnis genehmigungs- oder erlaubnispflichtig ist.
Die Tätigkeit kann insbesondere umfassen:
- strategische Unternehmensberatung und sonstige Consulting-Leistungen,
- Geschäftsführung, Management und operative oder administrative Unterstützung, soweit gesetzlich zulässig,
- Geschäftsentwicklung sowie Markt- und Geschäftsmodellanalyse,
- Gründungs-, Aufbau- und Entwicklungsbegleitung von Unternehmen und Beteiligungen,
- Vorbereitung und Begleitung des Erwerbs oder der Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen,
- Unternehmens- und Beteiligungsentwicklung sowie Beteiligungsmanagement,
- internationale Geschäftsanbahnung und Identifikation potenzieller Geschäftspartner,
- Vorbereitung und Begleitung kommerzieller Gespräche und Verhandlungen,
- Projektsteuerung und Projektkoordination,
- Transaktionsvorbereitung und wirtschaftliche Strukturierung von Projekten,
- Finanzierungs- und Investor-Relations-Unterstützung im nicht erlaubnispflichtigen Bereich,
- Immobilien- und Sachwertberatung im nicht erlaubnispflichtigen Bereich,
Erbringung weiterer kaufmännischer, organisatorischer, strategischer und unternehmensbezogener Dienstleistungen, soweit nicht genehmigungs- oder erlaubnispflichtig,
Einbindung geeigneter externer Fachberater, Kooperationspartner und Projektpartner.
InterAlpen Holding GmbH erbringt keine Tätigkeit, die einer besonderen behördlichen, gewerberechtlichen, berufsrechtlichen oder finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedarf, sofern die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Soweit erforderlich, werden entsprechend befugte Gruppengesellschaften, Kooperationspartner oder externe Fachberater eingebunden.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Keine Garantie eines Geschäftsabschlusses
InterAlpen Holding GmbH kann Kontakte herstellen, Gespräche begleiten, Möglichkeiten identifizieren und Projekte strukturieren.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet InterAlpen Holding GmbH jedoch weder
- das Zustandekommen eines bestimmten Vertrags,
- eine bestimmte Finanzierung,
- eine Investitionsentscheidung,
- eine bestimmte Unternehmensbewertung,
- einen bestimmten Kaufpreis,
- eine behördliche Genehmigung,
- noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
4. Keine Rechts- oder Steuerberatung
InterAlpen Holding GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, soweit hierfür eine besondere berufliche Zulassung erforderlich ist.
Rechtliche und steuerliche Fragestellungen sind durch entsprechend befugte Fachberater zu prüfen.
InterAlpen Holding GmbH kann solche Berater bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber einbinden.
5. Finanz- und Investmentthemen
Wirtschaftliche Analysen, Finanzierungsüberlegungen, Investor-Relations-Unterstützung und die Vorbereitung von Investorengesprächen stellen nicht automatisch eine erlaubnispflichtige Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung oder Kreditvermittlung dar.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden von InterAlpen Holding GmbH nur erbracht, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Andernfalls werden entsprechende Tätigkeiten durch befugte Dritte beziehungsweise geeignete Kooperationspartner erbracht.
6. Immobilien
Beratungsleistungen in Bezug auf Immobilien können insbesondere wirtschaftliche Analyse, Positionierung, Projektentwicklung, Investmentstruktur und Transaktionsstrategie umfassen.
Soweit eine Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c GewO oder eine andere besondere Zulassung voraussetzt, wird diese durch InterAlpen Holding GmbH nur erbracht, wenn die entsprechende Erlaubnis tatsächlich besteht.
Andernfalls kann eine entsprechend befugte Gruppengesellschaft oder ein externer Partner eingebunden werden.
7. Internationale Handels- und Geschäftsanbahnung
Bei internationalen Projekten kann InterAlpen Holding GmbH geeignete Geschäftspartner identifizieren, Kontakte herstellen sowie Verhandlungen und Geschäftsprozesse begleiten.
InterAlpen Holding GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für Bonität, Leistungsfähigkeit, Lieferfähigkeit, behördliche Zulässigkeit oder Vertragstreue eines potenziellen Geschäftspartners.
Eine Prüfung solcher Umstände erfolgt nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Compliance und gesetzliche Zulässigkeit
Jede Partei ist selbst dafür verantwortlich, die auf sie anwendbaren gesetzlichen, steuerlichen, regulatorischen, außenwirtschaftlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für internationale Geschäfte, Sanktionen, Exportkontrollen, Geldwäschevorschriften und sonstige handelsbezogene Anforderungen.
InterAlpen Holding GmbH kann die Zusammenarbeit ablehnen oder beenden, wenn konkrete rechtliche oder Compliance-Risiken bestehen.
9. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt InterAlpen Holding GmbH alle für das Projekt erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.
Er informiert InterAlpen Holding GmbH unverzüglich über wesentliche Änderungen.
InterAlpen Holding GmbH darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Informationen vertrauen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen oder eine Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
11. Einbindung Dritter
InterAlpen Holding GmbH ist berechtigt, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner und externe Fachberater in die Leistungserbringung einzubeziehen, soweit dies für die Durchführung des Mandats sachgerecht ist.
Zusätzliche externe Kosten zulasten des Auftraggebers werden nur übernommen, soweit dies vereinbart wurde.
12. Vergütung
Art und Höhe der Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Mögliche Vergütungsmodelle sind insbesondere
- Festhonorar,
- Stunden- oder Tagessätze,
- monatliche Beratungsvergütung,
- projektbezogene Vergütung,
- erfolgsabhängige Vergütung,
- oder eine Kombination dieser Modelle.
Erfolgsabhängige Vergütungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und gesetzlich zulässig sind.
13. Aufwendungen
Notwendige Reisekosten, externe Fachberaterkosten und sonstige besondere Aufwendungen werden nur erstattet, soweit dies zuvor vereinbart wurde oder der Auftraggeber sie ausdrücklich freigegeben hat.
14. Rechnungen und Fälligkeit
Vergütungen werden entsprechend der individuellen Vereinbarung beziehungsweise der jeweiligen Rechnung fällig.
Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Zahlungsregeln.
15. Interessenkonflikte
InterAlpen Holding GmbH kann für verschiedene Unternehmen, Investoren, Eigentümer und Geschäftspartner tätig sein.
Erkennbare wesentliche Interessenkonflikte werden angemessen berücksichtigt.
Soweit ein konkreter Interessenkonflikt einer ordnungsgemäßen Tätigkeit entgegensteht, kann InterAlpen Holding GmbH das betreffende Mandat ablehnen oder beenden.
16. Haftung
InterAlpen Holding GmbH haftet unbeschränkt
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
- für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers oder für bloße Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen wird nicht übernommen, soweit kein schuldhafter Beratungsfehler vorliegt.
17. Informationen Dritter
Markt-, Unternehmens-, Objekt-, Finanz- und sonstige Informationen können auf Angaben von Auftraggebern, Geschäftspartnern, öffentlichen Quellen oder sonstigen Dritten beruhen.
InterAlpen Holding GmbH übernimmt für solche Angaben keine Garantie auf vollständige Richtigkeit, sofern deren eigenständige Prüfung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
18. Geistiges Eigentum
Von InterAlpen Holding GmbH erstellte Konzepte, Präsentationen, Analysen, Modelle, Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung von InterAlpen Holding GmbH, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
19. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von InterAlpen Holding GmbH.
21. Textform
Vertragliche Mitteilungen und Änderungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
22. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
23. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der InterAlpen Holding GmbH Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
24. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.